Wettbewerb 2024
Der Preis „Unternehmerin und Unternehmer des Jahres in Mecklenburg-Vorpommern“ der Wirtschaft wird 2024 zum 16. Mal landesweit ausgelobt.
Ausgezeichnet werden Unternehmen, die unabhängig von ihrer Unternehmensgröße und vom Wirtschaftsbereich herausragende und beispielgebende Leistungen erbracht haben.
Persönlichkeiten, Erfolge, Ideen und beispielhafte Konzepte sollen Mut für unternehmerisches Engagement sowie zur Gründung der eigenen Selbständigkeit, auch im Rahmen einer Nachfolgeregelung, machen.
Vorschläge sind in schriftlicher Form einzureichen, eine Übersendung per Post, per Fax, per E-Mail oder der Versand nach digitaler Bearbeitung des Teilnahmebogens sind möglich. Die Finalisten und Preisträger werden auf einer öffentlichen Veranstaltung geehrt. Der Wirtschaftsminister und die Repräsentanten der Träger des Wettbewerbs werden die Auszeichnungen persönlich überreichen. Die Auszeichnung der Preisträger in den drei Kategorien umfasst je eine Stele „Unternehmer des Jahres in MV“ und eine Urkunde sowie Preisgelder von insgesamt 15.000 Euro.
Träger des landesweiten und branchenübergreifenden Wettbewerbs sind das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, der Ostdeutsche Sparkassenverband mit den Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern, die drei Industrie- und Handelskammern, beide Handwerkskammern und die Vereinigung der Unternehmensverbände Mecklenburg-Vorpommern.
Jubiläumsbroschüre
Anlässlich des 10. Verleihung zum Unternehmer des Jahres in Mecklenburg-Vorpommern hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit eine Jubiläumsbroschüre aufgelegt.
Hier können Sie sich die Broschüre als PDF herunterladen:
Jubiläumsbroschüre für den Unternehmerpreis Mecklenburg-Vorpommern (PDF)
Hinweise für Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Auch wiederholte Vorschläge und Bewerbungen sind zugelassen und willkommen. Anmelde- oder Bearbeitungsgebühren werden nicht erhoben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bewusste Falschangaben führen zum Ausschluss vom Wettbewerb oder zur Aberkennung des Preises.